15-Minuten-Fokus aus der Mail vom 11.09.2026
Auf „Krankenkassenkarte verloren – was nun?“ direkt unter der Einleitung einen hervorgehobenen Soforthilfe-Kasten mit drei Schritten ergänzen:
1. Verlust sofort der Krankenkasse melden und Karte beziehungsweise PIN sperren lassen.
2. Neue eGK und für anstehende Arzttermine eine elektronische Ersatzbescheinigung anfordern.
3. Praxis vor dem Termin fragen, ob der Versicherungsnachweis bereits elektronisch übermittelt wurde.
Danach den veralteten Satz zu „allen relevanten Gesundheitsdaten“ durch eine kurze, sachlich korrekte Trennung von Versichertenstammdaten und optionalen Anwendungen ersetzen. So erhalten Nutzer mit akutem Handlungsbedarf die wichtigste Lösung ohne langes Lesen; zugleich wird eine URL mit zwei SISTRIX-Rankings auf Position 11 verbessert.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/geringfuegigkeitsgrenze
1 Geringfügigkeitsgrenze
Die komplette Seite rechnet noch mit der Minijobgrenze von 538 Euro monatlich beziehungsweise 6.456 Euro jährlich aus 2024. Genannt werden außerdem noch 520 Euro und eine Gleitzone bis 2.000 Euro. Seit Januar 2026 liegt die Minijobgrenze bei 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich; der Mindestlohn beträgt 13,90 Euro. Auch die Regeln zum gelegentlichen Überschreiten sollten mit der Minijob-Zentrale abgeglichen werden.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/geringverdienergrenze
2 Geringverdienergrenze
Die sozialversicherungsrechtliche Grenze von 325 Euro ist weiterhin korrekt. Die Folgedaten sind aber überholt: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird noch mit 1,7 Prozent aus 2024 angegeben und die Mindestausbildungsvergütung endet ebenfalls 2024. Für 2026 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,9 Prozent. Bei Ausbildungsbeginn 2026 gelten mindestens 724, 854, 977 und 1.014 Euro in den vier Ausbildungsjahren.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/krankenversicherungsbescheinigung
3 Krankenversicherungsbescheinigung
Die Seite beschreibt noch ein papiergebundenes Dreifach-Formular mit zwei zusätzlichen Meldebögen, die Studierende bei der Hochschule einreichen sollen. Dieses Verfahren ist überholt. Der Versicherungsstatus wird heute als elektronische M10-Meldung von der Krankenkasse direkt an die Hochschule übermittelt; die Hochschule meldet die Immatrikulation elektronisch zurück. Die Seite sollte vollständig auf diesen Ablauf umgestellt werden.
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krankenkasseninfo.de/ratgeber/00439/gesundheitskarte-verloren-was-ist-zu-tun.html
4 Krankenkassenkarte verloren – was nun?
Der Beitrag von 2023 spricht nur von einer schriftlichen Ersatzbescheinigung und behauptet pauschal, auf dem Chip seien „alle relevanten Gesundheitsdaten“ gespeichert. Außerdem beschreibt er PIN und Patientendaten überwiegend als zukünftige Funktionen. Die Seite sollte den heutigen elektronischen Versicherungsnachweis, das Sperren von Karte und PIN sowie die tatsächlich auf der eGK gespeicherten Stammdaten und optionalen Anwendungen korrekt trennen. SISTRIX: Die URL steht für „aok gesundheitskarte verloren“ und „krankenkarte verloren aok“ jeweils auf Position 11 mit Potenzial 2.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/bundesministerium-gesundheit
5 Bundesministerium für Gesundheit
Die Seite nennt weiterhin die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als nachgeordnete Stelle. Seit dem 13. Februar 2025 heißt sie Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Dazu kommen sachlich und sprachlich mangelhafte Stellen wie „SARS Covic 19“, „Dorgen- und Suchtgefahr“, „Resortforschung“ und ein zusammengezogener Aufzählungspunkt ohne Satztrennung. SISTRIX: Keyword „bmg“, Position 28, Potenzial 2.
Quelle
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/pflegegeld
1 Pflegegeld
2× offenDie Beträge ab 2025 sind korrekt, aber die Seite schreibt weiterhin, dass während Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege nur bis zu sechs Wochen 50 Prozent des Pflegegeldes weitergezahlt werden. Für die Verhinderungspflege gilt seit dem 1. Juli 2025 eine Fortzahlung bis zu acht Wochen je Kalenderjahr. Außerdem sollte der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro erläutert werden. SISTRIX weist für „pflegegeld“ Position 59 und ein Potenzial von 18 aus.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/pflegesachleistungen
2 Pflegesachleistungen
2× offenDie Überschrift kündigt noch eine „Anhebung 2024 und 2025“ an und der Text bezeichnet die Erhöhung 2025 weiterhin als geplant. Angegeben werden zudem die alten Monatsbeträge von 761, 1.432, 1.778 und 2.200 Euro fälschlich als Beträge „pro Jahr“. Seit dem 1. Januar 2025 gelten monatlich 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/pflegeunterstuetzungsgeld
3 Pflegeunterstützungsgeld
2× offenDie Seite nennt zwar bis zu zehn Arbeitstage, verschweigt aber die entscheidende seit 2024 geltende Regel: Der Anspruch kann je pflegebedürftiger Person in jedem Kalenderjahr erneut entstehen. Außerdem fehlen die unverzügliche Antragstellung bei der Pflegekasse beziehungsweise privaten Pflege-Pflichtversicherung und der erforderliche ärztliche Nachweis. Für mehrere anspruchsberechtigte Beschäftigte gelten die zehn Tage gemeinsam.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/mitgliedsbescheinigung
4 Mitgliedsbescheinigung
2× offenIm Hochschulabschnitt steht noch, dass wegen der erst 2022 verpflichtenden Teilnahme unter Umständen eine Papierbescheinigung vorgelegt werden müsse. Heute wird die Versicherungsbestätigung zur Einschreibung als elektronische M10-Meldung von der Krankenkasse direkt an die Hochschule übermittelt. Der Abschnitt sollte das aktuelle Verfahren und die von der Hochschule benötigte Absendernummer klar erklären. Zusätzlich sind sichtbare Fehler wie „beziehunsgweise“, „telefonsich“, „aktuallen“ und „Mitgleidsbescheinigungen“ zu korrigieren. SISTRIX weist für „mitgliedsbescheinigung krankenkasse“ Position 15 und ein Potenzial von 2 aus.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/leistungen-der-gesetzlichen-pflegeversicherung
5 Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
2× offenDie Seite verspricht im Inhaltsverzeichnis einen Abschnitt „Höhe der Pflegeleistungen“, nennt dort aber keinen einzigen Betrag. Die Leistungsübersicht ist außerdem unvollständig und erklärt weder Pflegegeld und Pflegesachleistungen nach Pflegegrad noch Entlastungsbetrag, Tages- und Nachtpflege oder den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Für diese sensible Gesundheits- und Finanzseite sollte eine kompakte, mit Standdatum versehene Leistungstabelle ergänzt werden.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/ausbildungsverguetung
1 Ausbildungsvergütung
Die Seite arbeitet noch mit Tarifwerten von 2021, der Mindestausbildungsvergütung von 620 Euro aus 2023 und dem Grundfreibetrag 2023. Für Ausbildungen mit Beginn im Jahr 2026 gelten monatlich mindestens 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Außerdem enthält der Text mehrere Schreibfehler. SISTRIX: Keyword „ausbildungsvergütung“, Position 15, Potenzial 2.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/unabhaengige-patientenberatung-upd
2 Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
Die Seite beschreibt weiterhin Sanvartis als Träger, eine bis 2022 laufende Förderphase, rund 30 Beratungsstellen, ein Beratungsmobil und eine App. Seit 2024 besteht die UPD als gemeinnützige Stiftung. Die aktuelle Kontaktmöglichkeit mit der kostenfreien Telefonnummer 0800 011 77 22 und die heutigen Beratungswege sollten an die Stelle der alten Träger- und Förderinformationen treten. SISTRIX: Keyword „unabhängige krankenversicherungsberatung“, Position 11, Potenzial 2.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/versicherungsnachweis
3 Versicherungsnachweis
Die Seite behauptet noch, Arbeitnehmer müssten eine Mitgliedsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. Dieses Papierverfahren wurde 2021 durch die elektronische Rückmeldung der Krankenkassen ersetzt. Auch bei der Einschreibung an Hochschulen wird der Versicherungsstatus über die elektronische M10-Meldung direkt von der Krankenkasse an die Hochschule übermittelt. Die Darstellung von Download und persönlicher Einreichung sollte entsprechend korrigiert werden. SISTRIX: Keyword „nachweis versicherungszeiten krankenkasse“, Position 11, Potenzial 2.
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krankenkasseninfo.de/leistungen/gesetzliche-leistungen/krankengeld-14.html
4 Krankengeld
Die Seite nennt noch die Tageshöchstgrenze von 128,63 Euro „ab 2025“ und überschreibt den Kinderkrankengeld-Abschnitt nur mit 2024 und 2025. Für 2026 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 Euro monatlich; daraus ergibt sich ein maximales Bruttokrankengeld von 135,63 Euro pro Kalendertag. Die Sonderregel mit 15 beziehungsweise 30 Kinderkrankentagen gilt ausdrücklich auch 2026. Zusätzlich ist die Aussage zu Rentnern als pauschale Ausschlussgruppe fachlich zu präzisieren. SISTRIX: Keyword „krankengeld wie lange“, Position 45, Potenzial 2.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/versicherungspflichtgrenze
5 Versicherungspflichtgrenze
Die sichtbare Tabelle endet bei 2024 und nennt anschließend nur die Beitragsbemessungsgrenze 2025. Für die eigentliche Versicherungspflichtgrenze fehlt der aktuelle Wert: 2026 liegt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 77.400 Euro jährlich beziehungsweise 6.450 Euro monatlich. Die besondere Grenze für vor 2003 privat Versicherte beträgt 69.750 Euro jährlich beziehungsweise 5.812,50 Euro monatlich.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/pflegegeld
1 Pflegegeld
2× offenDie Beträge ab 2025 sind korrekt, aber die Seite schreibt weiterhin, dass während Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege nur bis zu sechs Wochen 50 Prozent des Pflegegeldes weitergezahlt werden. Für die Verhinderungspflege gilt seit dem 1. Juli 2025 eine Fortzahlung bis zu acht Wochen je Kalenderjahr. Außerdem sollte der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro erläutert werden. SISTRIX weist für „pflegegeld“ Position 59 und ein Potenzial von 18 aus.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/pflegesachleistungen
2 Pflegesachleistungen
2× offenDie Überschrift kündigt noch eine „Anhebung 2024 und 2025“ an und der Text bezeichnet die Erhöhung 2025 weiterhin als geplant. Angegeben werden zudem die alten Monatsbeträge von 761, 1.432, 1.778 und 2.200 Euro fälschlich als Beträge „pro Jahr“. Seit dem 1. Januar 2025 gelten monatlich 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/pflegeunterstuetzungsgeld
3 Pflegeunterstützungsgeld
2× offenDie Seite nennt zwar bis zu zehn Arbeitstage, verschweigt aber die entscheidende seit 2024 geltende Regel: Der Anspruch kann je pflegebedürftiger Person in jedem Kalenderjahr erneut entstehen. Außerdem fehlen die unverzügliche Antragstellung bei der Pflegekasse beziehungsweise privaten Pflege-Pflichtversicherung und der erforderliche ärztliche Nachweis. Für mehrere anspruchsberechtigte Beschäftigte gelten die zehn Tage gemeinsam.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/mitgliedsbescheinigung
4 Mitgliedsbescheinigung
2× offenIm Hochschulabschnitt steht noch, dass wegen der erst 2022 verpflichtenden Teilnahme unter Umständen eine Papierbescheinigung vorgelegt werden müsse. Heute wird die Versicherungsbestätigung zur Einschreibung als elektronische M10-Meldung von der Krankenkasse direkt an die Hochschule übermittelt. Der Abschnitt sollte das aktuelle Verfahren und die von der Hochschule benötigte Absendernummer klar erklären. Zusätzlich sind sichtbare Fehler wie „beziehunsgweise“, „telefonsich“, „aktuallen“ und „Mitgleidsbescheinigungen“ zu korrigieren. SISTRIX weist für „mitgliedsbescheinigung krankenkasse“ Position 15 und ein Potenzial von 2 aus.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/leistungen-der-gesetzlichen-pflegeversicherung
5 Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
2× offenDie Seite verspricht im Inhaltsverzeichnis einen Abschnitt „Höhe der Pflegeleistungen“, nennt dort aber keinen einzigen Betrag. Die Leistungsübersicht ist außerdem unvollständig und erklärt weder Pflegegeld und Pflegesachleistungen nach Pflegegrad noch Entlastungsbetrag, Tages- und Nachtpflege oder den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Für diese sensible Gesundheits- und Finanzseite sollte eine kompakte, mit Standdatum versehene Leistungstabelle ergänzt werden.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/pflegeperson
1 Pflegeperson
Die Seite nennt noch mindestens 14 Pflegewochenstunden. Für die rentenrechtliche Absicherung gelten mindestens 10 Stunden, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage pro Woche. Auch der Abschnitt zur Verhinderungspflege ist veraltet: Dort stehen noch Pflegegrad 3, vier Wochen, sechs Monate Vorpflegezeit und 1.612 Euro. Seit Juli 2025 gelten ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen und der gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro; die sechsmonatige Vorpflegezeit entfiel.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/pflegegrad-4
2 Pflegegrad 4
Nahezu alle Leistungsbeträge sind überholt. Genannt werden unter anderem 728 Euro Pflegegeld, 1.612 Euro Pflegesachleistung, 125 Euro Entlastungsbetrag und 4.000 Euro Wohnraumanpassung. Aktuell sind es 800 Euro, 1.859 Euro, 131 Euro und bis zu 4.180 Euro. Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden ebenfalls noch mit dem alten System beschrieben.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/pflegegrad-5
3 Pflegegrad 5
Die Tabelle ist ausdrücklich „ab 2023“ und enthält alte Beträge: 901 statt 990 Euro Pflegegeld, 2.095 statt 2.299 Euro Pflegesachleistung, 125 statt 131 Euro Entlastungsbetrag sowie alte Regeln und Beträge für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Auf die Werte und den gemeinsamen Jahresbetrag 2026 aktualisieren.
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krankenkasseninfo.de/pkv/pkv-anbieter/
4 Liste der privaten Krankenversicherungen
Die Einleitung nennt 43 PKV-Anbieter, während der PKV-Verband aktuell 39 ordentliche Mitglieder und 33 Anbieter mit Krankheitsvollversicherung ausweist. In der Liste stehen außerdem veraltete Unternehmensnamen wie Central, Deutscher Ring und ERGO Direkt. Anbieterzahl, Namen und Verlinkungen vollständig mit der aktuellen Verbandsliste abgleichen.
SISTRIX-Potenzial: „private Krankenversicherung“, Position 43, Gain 12. -
krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/unbedenklichkeitsbescheinigung-krankenkasse
5 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
Die Seite erklärt noch kein elektronisches Antragsverfahren. Seit 2024 erfolgt der Antrag nach § 108b SGB IV elektronisch über Entgeltabrechnungsprogramm oder SV-Meldeportal. Seit 1. Juli 2026 gelten neue Rückmeldegründe und Regeln für mehrere Betriebsnummern; außerdem ist ein monatliches, vierteljährliches oder halbjährliches Abonnement möglich.
SISTRIX-Potenzial: „Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse“, Position 11, Gain 2. -
krankenkasseninfo.de/ratgeber/magazin/61427/wie-viele-knochen-hat-der-mensch.html
1 Wie viele Knochen hat ein Mensch?
Der Beitrag nennt beim erwachsenen Schädel 15 Gesichtsschädel- und 7 Hirnschädelknochen. Üblich sind 14 Gesichts- und 8 Hirnschädelknochen. Außerdem sollte „maximal 206“ als durchschnittlich/typischerweise 206 präzisiert und der Tippfehler „großee“ korrigiert werden.
SISTRIX-Potenzial: Keyword „wie viele Knochen hat ein Mensch“, Position 14, Gain 5. -
krankenkasseninfo.de/ratgeber/magazin/61848/ab-wann-hat-man-fieber.html
2 Ab wann hat man Fieber?
Die Temperaturgrenzen sind vorhanden, aber bei diesem medizinischen Thema fehlen konkrete Warnzeichen und Handlungsoptionen. Ergänzen: Säuglinge unter drei Monaten ab 38 °C ärztlich abklären; bei Kindern u. a. über 39 °C, länger als drei Tage, Trinkverweigerung, Nackensteife, Atemnot oder Krampfanfall ärztliche Hilfe; 116117/112 passend einordnen.
SISTRIX-Potenzial: Keyword „ab wann Fieber“, Position 59, Gain 4. -
krankenkasseninfo.de/leistungen/ausgeschlossene-leistungen/magnetfeldtherapie/
3 Magnetfeldtherapie
Der Text vermischt alternative statische/pulsierende Magnetfeldanwendungen, invasive Elektro-Osteostimulation und transkranielle Magnetstimulation. Aussagen zu Krebs, Osteoporose und „wissenschaftlich anerkannt“ sind nicht belegt; zugleich wird TMS pauschal als unzureichend belegt bezeichnet. Methoden, Evidenz und GKV-Erstattung getrennt und mit G-BA-/Leitlinienquellen darstellen.
SISTRIX-Potenzial: Keyword „Magnetfeldtherapie“, Position 12, Gain 5. -
krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/gesetzliche-krankenversicherung
4 Gesetzliche Krankenversicherung
Die Seite besteht nur aus einer sehr knappen Definition. Für die Nutzerintention fehlen die aktuellen Kernwerte und Orientierung: allgemeiner Beitragssatz, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026, Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze, Pflicht-/freiwillige-/Familienversicherung sowie ein direkter Weg zum Kassenvergleich.
SISTRIX-Potenzial: Keyword „gesetzliche Krankenversicherung“, Position 46, Gain 3. -
krankenkasseninfo.de/ratgeber/magazin/61631/barrieremethode-verhuetungsschwamm.html
5 Barrieremethode Verhütungsschwamm
Der Beitrag stammt aus 2022. Materialangabe, Kosten/Verfügbarkeit und der pauschale Pearl-Index 5–10 sollten mit einer aktuellen medizinischen Quelle geprüft werden. Außerdem fehlen ein klarer Hinweis zur begrenzten Verhütungssicherheit, zur korrekten Anwendung nach Produktanleitung und zur fehlenden Schutzwirkung vor STI.
SISTRIX-Potenzial: Keyword „Verhütungsschwamm“, Position 11, Gain 2. -
krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/pflegeversicherung
1 Pflegeversicherung
Die Seite zeigt parallel Beitragssätze aus 2019 und eine Tabelle „gültig bis 30.6.2023“. Genannt werden unter anderem 3,05 Prozent sowie 3,40 Prozent mit einem Kind. Seit 1. Januar 2025 gelten 3,6 Prozent mit einem Kind und 4,2 Prozent für Kinderlose; auch die Abschläge für zwei bis fünf Kinder und die Sachsen-Anteile müssen aktualisiert werden. Die Beitragsbemessungsgrenze wird noch mit 4.987,50 Euro aus 2023 angegeben; 2026 sind es 5.812,50 Euro monatlich. Außerdem steht an einer Stelle fälschlich „Pflegestufe“ statt Pflegegrad.
Datenbasis: Öffentliche Live-Seite geprüft.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/kassenarten
2 Kassenarten
Die Seite enthält mehrere veraltete Bestandszahlen: 27 betriebsbezogene BKK mit Stand 2019 und 78 BKK mit Stand 2021. Außerdem ist die Bezeichnung „IKK Nord“ nicht mehr aktuell. Die gesamte Kassenübersicht sollte auf den Stand 2026 gebracht und mit einer Datumsangabe versehen werden. Aktuell gibt es laut GKV-Spitzenverband insgesamt 93 gesetzliche Krankenkassen zum 1. Januar 2026.
Datenbasis: Öffentliche Live-Seite geprüft.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/gesundheitsfonds
3 Gesundheitsfonds
Der Beitrag arbeitet noch mit Finanzdaten aus 2018: Bundeszuschuss 14,5 Milliarden Euro und rund 222 Milliarden Euro verteilte Mittel. Zusätzlich ist die Darstellung des Risikostrukturausgleichs missverständlich: Der Text behauptet beispielhaft, Kassen mit älteren Versicherten erhielten weniger Mittel als Kassen mit jüngeren. Die aktuellen Finanzierungsbestandteile, ergänzenden Bundesmittel 2025/2026 und der heutige Risikostrukturausgleich sollten neu erklärt werden. Sichtbare Grammatikfehler wie „Durch des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes“ sollten mitbereinigt werden.
Datenbasis: Öffentliche Live-Seite geprüft.
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krankenkasseninfo.de/ratgeber/nachrichten/notrufnummern-112-und-116117-sollen-zusammengelegt-werden-61806.html
4 Notrufnummern 112 und 116117 sollen zusammengelegt werden
Der Beitrag vom Februar 2024 kündigt einen Referentenentwurf „in Kürze“ und ein Inkrafttreten im Januar 2025 an. Tatsächlich hat das Bundeskabinett erst am 22. April 2026 einen neuen Gesetzentwurf beschlossen. Zudem werden die Rufnummern nach dem aktuellen Entwurf nicht zu einer einzigen Nummer zusammengelegt: 112 und 116117 bleiben bestehen und sollen digital vernetzt werden. Überschrift, Einstieg und Statushinweis sind daher irreführend beziehungsweise überholt.
Datenbasis:
SISTRIX: Keyword „116117“, Position 43, Potenzial/Gain 8. -
krankenkasseninfo.de/ratgeber/61361/welche-notfallnummer-in-welcher-situation.html
5 Welche Notfallnummer in welcher Situation?
Die Seite sollte um den aktuellen Stand der Notfallreform ergänzt werden: 112 bleibt für Lebensgefahr und schwere gesundheitliche Störungen zuständig; 116117 wird zur Akutleitstelle ausgebaut und soll digital mit den Rettungsleitstellen vernetzt werden. Ein klarer, sofort sichtbarer Entscheidungsblock „112 oder 116117?“ fehlt im Einstieg, obwohl Nutzer hier häufig unter Zeitdruck handeln. Die aktuelle Navigation zeigt die wichtigen Nummern erst nach allgemeinen W-Fragen.
Datenbasis:
SISTRIX: Keyword „krankenwagen nummer“, Position 57, Potenzial/Gain 3. Öffentliche Live-Seite und BMG-FAQ zur Notfallreform 2026 geprüft. -
krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/pflegekassen
1 Pflegekasse
Die Beitragsangaben stammen noch aus 2019. Genannt werden 3,05 Prozent beziehungsweise 3,3 Prozent für Kinderlose sowie veraltete Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile. Seit 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Beitragssatz 3,6 Prozent; Kinderlose zahlen 4,2 Prozent. Außerdem fehlen die Abschläge für Eltern mit mehreren Kindern und die aktuellen Sonderwerte für Sachsen. Sichtbare Fehler wie „Pfegeversicherung“ und „i hrer“ sollten mitbereinigt werden.
Datenbasis: Öffentliche Live-Seite geprüft.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/beitragspflichtige-einnahmen
2 Beitragspflichtige Einnahmen
Die Seite nennt für Betriebsrenten noch einen Freibetrag von 187,25 Euro mit Stand 2025. Im Jahr 2026 liegt der Freibetrag bei 197,75 Euro monatlich. Zudem sollte die Beitragsbemessungsgrenze 2026 konkret ergänzt werden: 5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 69.750 Euro jährlich. Mehrere sichtbare Fehler wie „Sozuialgesetzbuch“, „Altersversorge“ und „Mutterschaftgeld“ schwächen zusätzlich die Qualität.
Datenbasis: Öffentliche Live-Seite geprüft.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/pflichtversichert
3 Pflichtversichert
Die Seite arbeitet noch mit der Minijobgrenze von 520 Euro und einer Versicherungspflichtgrenze von 5.550 Euro monatlich. Für 2026 gelten 603 Euro als Geringfügigkeitsgrenze und 6.450 Euro monatlich beziehungsweise 77.400 Euro jährlich als Jahresarbeitsentgeltgrenze. Zusätzlich enthält der Text sichtbare Fehler wie „wahlfreiheit gehröt“ und „weiteren zweigen“.
Datenbasis: Öffentliche Live-Seite geprüft.
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krankenkasseninfo.de/leistungen/gesetzliche-leistungen/eltern-kind-kur-20.html
4 Eltern-Kind-Kur
Die Seite nennt zehn Euro Zuzahlung pro Kalendertag, berechnet für eine reguläre dreiwöchige Kur jedoch circa 220 Euro. Bei 21 Kalendertagen ergeben sich 210 Euro. Außerdem sind zahlreiche Formulierungs- und Grammatikfehler vorhanden, unter anderem „Tod des Partner“, „mehreren psychosomatischen Erkrankungen oder Erschöpfungszustände“ und „Rehaklink“.
Datenbasis:
SISTRIX: Keyword „mutter kind kur“, Position 55, Potenzial/Gain 5. Öffentliche Live-Seite geprüft. -
krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/svlfg
5 SVLFG
Die Seite besteht inhaltlich nur aus zwei kurzen Sätzen. Sie erklärt weder, wer über die SVLFG versichert ist, noch die vier Versicherungszweige, Zuständigkeiten, Leistungen oder Kontakt- und Antragswege. Die offizielle SVLFG stellt aktuelle Informationen und Kennzahlen für 2025/2026 bereit, die für einen substanziellen, nutzerorientierten Ausbau genutzt werden können.
Datenbasis:
SISTRIX: Keyword „svlfg“, Position 15, Potenzial/Gain 9. -
krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/geringfuegige-beschaeftigung
1 Geringfügige Beschäftigung (Minijob)
Die Seite bezeichnet den Minijob noch als „520-Euro-Job“ und nennt mehrfach 520 Euro. Außerdem wird noch ein fiktives Mindesteinkommen von 1.096,67 Euro mit Stand 2022 genannt. Seit 1. Januar 2026 beträgt die Minijob-Verdienstgrenze 603 Euro monatlich bzw. 7.236 Euro jährlich. Auch die Aussagen zur Krankenversicherung sollten verständlicher gefasst werden: Ein Minijob allein begründet grundsätzlich keinen eigenen Krankenversicherungsschutz.
Datenbasis:
SISTRIX: Keyword „geringfügige beschäftigung“, Position 26, Potenzial/Gain 21. -
krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/pflegegrad-1
2 Pflegegrad 1
Die Seite nennt noch 125 Euro Entlastungsbetrag, 4.000 Euro Zuschuss zur Wohnraumanpassung und 40 Euro für Verbrauchs-Pflegehilfsmittel. Der aktuelle Entlastungsbetrag liegt bei 131 Euro monatlich. Auch die weiteren Leistungsbeträge und die veralteten Bezeichnungen „Pflegestufe 1“ sollten vollständig anhand der aktuellen Pflegeleistungen 2026 geprüft und ersetzt werden.
Datenbasis:
SISTRIX: Keyword „pflegegrad 1“, Position 89, Potenzial/Gain 3. -
krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/kuenstlersozialkasse
3 Künstlersozialkasse
Die Tabelle endet bei 2023 mit 5,0 Prozent. Für 2026 gilt ein Künstlersozialabgabesatz von 4,9 Prozent; 2024 und 2025 fehlen ebenfalls. Zusätzlich enthält die Seite sichtbare Textfehler wie „Vorteile eine KSK-Mitgliedschaft“ und „abgabepflichtigten Auftraggebern“.
Datenbasis:
SISTRIX: Keyword „künstlersozialkasse“, Position 50, Potenzial/Gain 3. -
krankenkasseninfo.de/wechsel/krankenkassenwechsel/
4 Krankenkassenwechsel
Der Ablauf widerspricht sich teilweise selbst: Einerseits wird korrekt das elektronische Meldeverfahren ohne Kündigung beschrieben, später verlangt der Text weiterhin einen eigenhändig unterschriebenen Mitgliedsantrag und empfiehlt den Versand einer Kündigungsbestätigung nach § 175 SGB V. Diese Passagen sollten auf den heutigen digitalen Wechselprozess vereinheitlicht werden. Außerdem sind sichtbare Fehler vorhanden, unter anderem „Testergenis“, „seit dem“, „bedingungen“ und ein defektes Textfragment mit ^{...}.
Datenbasis:
SISTRIX: Keyword „krankenkasse wechseln“, Position 39, Potenzial/Gain 3.
SISTRIX-Onpage-Crawl: URL mit Status 200 und indexierbarem Canonical bestätigt. -
krankenkasseninfo.de/ratgeber/magazin/61759/schwerbehindertenausweis-anspruch-merkzeichen-gueltigkeit-und-antragstellung.html
5 Schwerbehindertenausweis
Der Beitrag ist vom 01.12.2023 und enthält bereits im sichtbaren Einstieg und Inhaltsverzeichnis deutliche Qualitätsfehler: „beantragen. werden“ sowie zweimal „Scherbehindertenausweis“. Die Merkzeichen, Zuständigkeiten und Gültigkeitsangaben sollten bei der redaktionellen Korrektur zugleich gegen die aktuellen Behördeninformationen geprüft und mit einem aktuellen Standdatum versehen werden.
Datenbasis:
SISTRIX: Keyword „schwerbehindertenausweis“, Position 87, Potenzial/Gain 6. Öffentliche Live-Seite geprüft. -
krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/pflegegrad-3
1 Pflegegrad 3 – Lexikon
Direkt auf der Live-Seite bestätigt: genannt werden noch 545 Euro Pflegegeld, 1.298 Euro Pflegesachleistungen, 1.262 Euro teilstationäre Pflege, 125 Euro Entlastungsbetrag sowie jeweils 1.612 Euro und 28 Tage für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Aktualisierung: die komplette Leistungstabelle auf die aktuelle Systematik bringen: Pflegegeld 599 Euro, Pflegesachleistungen 1.497 Euro, Tages-/Nachtpflege 1.357 Euro, Entlastungsbetrag 131 Euro und gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 Euro. Alle Folgeabsätze konsistent mitändern, nicht nur die Tabelle.
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krankenkasseninfo.de/ratgeber/62401/leistungen-bei-pflegegrad-3.html
2 Leistungen bei Pflegegrad 3
Beobachtung: Die Beträge sind weitgehend aktuell, aber der Beitrag enthält zahlreiche sichtbare Qualitätsfehler: zweimal „Pflegeggrad“, „T ürverbreiterungen“, „f ür“, zerbrochene Verlinkung „Pflegeunterst / ützungsgeld“ und die sprachlich unklare Aussage zur Tages- und Nachtpflege. Außerdem steht im Bild-Alttext bzw. in der Bildzeile „generiert mit GPT 5.1“. Aktualisierung: Korrekturlesen, kaputte Worttrennungen und Linkdarstellung reparieren, den Satz zur teilstationären Leistung klar formulieren und die KI-Erzeugungsangabe aus dem nutzerorientierten Alttext herausnehmen, sofern sie nur Produktionsmetadatum ist. SISTRIX: Position 49, Gain 8.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/krankengeld
3 Krankengeld
Beobachtung: Die Seite nennt Kinderkrankengeld nur indirekt, ohne die 2026 geltenden Anspruchstage. Rentner und Studierende werden pauschal als vom Krankengeld ausgeschlossen dargestellt, obwohl dies vom Versicherungsstatus abhängt. Sichtbar sind außerdem „Krankengeld i st“ und „Entgeldfortzahlungsgesetz“. Aktualisierung: Kinderkrankengeld 2026 ergänzen: grundsätzlich 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, 30 für Alleinerziehende; Höchstgrenzen bei mehreren Kindern nennen. Ausschlussgruppen differenzieren und Rechtschreibfehler beseitigen.
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krankenkasseninfo.de/ratgeber/nachrichten/verreisen-waehrend-bezug-von-krankengeld-was-man-als-patient-beachten-sollte-59368.html
4 Verreisen während Bezug von Krankengeld
Beobachtung: Einerseits steht korrekt, dass Krankengeld bei Zustimmung der Krankenkasse auch im Ausland weitergezahlt wird. Andererseits heißt es pauschal, Kassen seien grundsätzlich nur bei Aufenthalten in Deutschland zur Zahlung verpflichtet. Dazu kommen zahlreiche Fehler („dei“, „Aneders“, „Kase“, „Genedung“) und ein sichtbar defektes Element „^{Übersicht…}“. Aktualisierung: Rechtslage direkt an § 16 Abs. 4 SGB V ausrichten: vorherige schriftliche Zustimmung der Kasse als entscheidenden Punkt erklären; EU-/Nicht-EU-Differenzierung nur mit belastbarer aktueller Quelle darstellen. Widerspruch, Tippfehler und defektes Element entfernen.
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krankenkasseninfo.de/ratgeber/magazin/61395/ruhepuls-normal-zu-hoch-oder-zu-niedrig.html
5 Ruhepuls: normal, zu hoch oder zu niedrig?
Beobachtung: Der medizinische Beitrag von 2022 enthält viele sichtbare Fehler („Herzschläge n“, „Beipsiel“, fehlende Leerzeichen) und präsentiert starre Normalwerte nach Geschlecht ohne Quellenangabe. Die Formel 220 minus Alter wird als feste Obergrenze formuliert, obwohl sie nur eine grobe Faustformel für die maximale Belastungsherzfrequenz ist. Aktualisierung: Werte mit medizinischer Quelle belegen, Formel ausdrücklich als grobe Orientierung kennzeichnen und Warnzeichen/Arztkontakt klarer von Fitnesshinweisen trennen. Den Beitrag vollständig korrekturlesen.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/verhinderungspflege
1 Verhinderungspflege – höchste fachliche Priorität
Direkt auf der Live-Seite bestätigt: sechsmonatige Vorpflegezeit, sechs Wochen Höchstdauer, 1.612 Euro und maximal 2.418 Euro werden weiterhin genannt. Aktualisierung: Auf die seit Juli 2025 geltende Systematik umstellen: gemeinsame Mittel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege (2026 bis 3.539 Euro), acht Wochen und Wegfall der sechsmonatigen Vorpflegezeit. Angehörigenpflege differenziert darstellen; auch die 2026 geltende Erstattungsfrist ergänzen. Nicht nur Zahlen austauschen, sondern Tabellen und Anspruchsabschnitte konsistent überarbeiten.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/sozialversicherungsausweis
2 Sozialversicherungsausweis
Beobachtung: Die Seite beschreibt den Sozialversicherungsausweis weiterhin als neu ausgestelltes Dokument und nennt eine allgemeine Vorlagepflicht beim Arbeitgeber. Aktualisierung: Versicherungsnummernachweis als heutige Bezeichnung seit 2023 erklären; alte Ausweise bleiben gültig. Den verpflichtenden elektronischen Abruf durch Arbeitgeber und die Vorlage nur bei fehlgeschlagenem eindeutigen Abruf erläutern.
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krankenkasseninfo.de/ratgeber/61370/wie-lange-ist-ein-rezept-gueltig.html
3 Wie lange ist ein Rezept gültig?
Beobachtung: Im eRezept-Abschnitt wird das elektronische Rezept als Standard bezeichnet, im folgenden Abschnitt das rote Rezept ebenfalls. In der abschließenden Übersicht fehlt das eRezept ganz. Aktualisierung: Den Widerspruch beseitigen, das eRezept in die Übersicht aufnehmen und den Unterschied zwischen GKV-Abrechnungsfrist und sonstiger Einlösbarkeit sauber erklären. Ausnahmen separat kennzeichnen; keine pauschale Aussage, nach Ablauf könne überhaupt kein Medikament mehr ausgegeben werden, ohne die Rezeptart zu berücksichtigen. SISTRIX: Position 23, Gain 3.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/itsg
4 ITSG
Beobachtung: Der Artikel nennt 1993 als Gründungsjahr und Heusenstamm als Sitz. Das offizielle Unternehmensprofil nennt dagegen 1996 und Offenbach; die ITSG feiert 2026 ihr 30-jähriges Bestehen. Aktualisierung: Gründungsjahr und Sitz korrigieren, dazu das aktuelle SV-Meldeportal als konkretes Praxisbeispiel ergänzen. Die Eigentümerdarstellung im Zuge dessen anhand der aktuellen Unternehmensangaben prüfen.
Quelle
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/bkk-dachverband
5 BKK Dachverband
Beobachtung: Genannt werden 72 Mitgliedskassen und 8,8 Millionen Versicherte. Die aktuelle Mitgliederseite des Verbandes nennt 63 Kassen und 9,6 Millionen Versicherte. Aktualisierung: Zahlen mit Quellen- und Standangabe erneuern. Achtung: Das PDF mit Stand 1.1.2026 nennt 9,4 Millionen; diese Stände nicht vermischen. Außerdem die Bildbeschriftung „Logo der LKK“ fachlich prüfen und berichtigen.
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krankenkasseninfo.de/ratgeber/magazin/61381/lipoedem-krankenkasse-und-behandlungsmethoden.html
1 Lipödeme und ihre Behandlungsmethoden – hohe fachliche Priorität
Unter „Aktuelle Regelung zu Lipödem-OP“ endet die Regelung noch im Dezember 2024; die Entscheidung für Stadien I/II wird als ausstehend beschrieben. Daneben steht bereits eine Passage zur regulären Kassenleistung seit Oktober 2025. Diese Abschnitte widersprechen sich. Auch die ausschließliche Voraussetzung Stadium III muss aktualisiert werden.
Aufgabe: Kostenübernahme-Abschnitte zusammenführen und anhand der aktuellen G-BA-Regelung samt Voraussetzungen und Qualitätssicherung fachlich prüfen. Keine pauschale Kostenübernahme für alle Patientinnen versprechen.
SISTRIX: „lipödem“, Position 86, Gain 10. -
krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/bundesanzeiger
2 Bundesanzeiger
Der Text ordnet Gesetze und Verordnungen der Bundesregierung dem Bundesanzeiger zu, ohne die heutige Abgrenzung zum Bundesgesetzblatt zu erklären.
Aufgabe: Bundesanzeiger und Bundesgesetzblatt klar trennen. Seit 2023 werden Bundesgesetze und Rechtsverordnungen zentral im elektronischen Bundesgesetzblatt verkündet; die Rolle des Bundesanzeigers beispielsweise für G-BA-Bekanntmachungen gesondert erläutern.
SISTRIX: „bundesanzeiger“, Position 32, Gain 27. -
krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/hamburger-modell
3 Hamburger Modell
Als Rechtsgrundlage steht § 28 SGB IX. Die stufenweise Wiedereingliederung ist heute in § 44 SGB IX geregelt. Zudem steht in einer Zwischenüberschrift „Hambuger“.
Aufgabe: Die alte Norm durch § 44 SGB IX ersetzen, den bestehenden Bezug zu § 74 SGB V beibehalten und die Überschrift korrigieren.
SISTRIX: „hamburger modell“, Position 52, Gain 18. -
krankenkasseninfo.de/pkv/pkv-anbieter/axa-krankenversicherung-ag/
4 AXA Krankenversicherung AG
Der Vorstand ist mit Stand 2016 bezeichnet, die Testberichte stammen aus 2015. Diese betreffen außerdem Kfz-, Berufsunfähigkeits- und Privathaftpflichtversicherung statt Krankenversicherung. Kennzahlen beziehen sich ohne Jahresangabe auf das letzte Geschäftsjahr.
Aufgabe: Aktuelle Daten der richtigen Gesellschaft mit Bezugsjahr ergänzen; Vorstand abgleichen; fachfremde Testberichte aus dem PKV-Profil entfernen oder durch belegte, einschlägige Ergebnisse ersetzen.
SISTRIX: „axa versicherung“, Position 20, Gain 8. -
krankenkasseninfo.de/pkv/pkv-anbieter/mecklenburgische-krankenversicherungs-ag/
5 Mecklenburgische Krankenversicherungs-AG
Beitragseinnahmen und Versicherungsleistungen stammen aus 2015, der Vorstand aus 2016.
Aufgabe: Neueste verfügbare Unternehmenskennzahlen mit Geschäftsjahr und Quellenlink eintragen; Organmitglieder anhand aktueller Unternehmensangaben prüfen. Nicht allein die Jahreszahl austauschen.
SISTRIX: Position 24, Gain 3. -
krankenkasseninfo.de/ratgeber/magazin/00329/nicht-nur-fuer-arbeitgeber.html
1 Minijobzentrale – Nicht nur für Arbeitgeber
Aktualisierungsgrund: Der Beitrag arbeitet noch mit „450-Euro-Minijobs“ und der Überschrift „Minijob-Beiträge für Arbeitgeber 2022“. Auch die aufgeführten Umlagesätze sind mit Stand 2022 gekennzeichnet. Verdienstgrenze, Beiträge, Umlagen und Formulierungen müssen auf den aktuellen Stand gebracht werden.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/krankenschein
2 Krankenschein
Aktualisierungsgrund: Der eAU-Abschnitt formuliert die elektronische Übermittlung noch als Zukunft („soll künftig“, „erst ab 2023 zu rechnen“) und beschreibt anschließend weiterhin die vier Papierdurchschläge als Regelfall. Das ist zeitlich überholt und sollte auf den heutigen eAU-Ablauf umgestellt werden.
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krankenkasseninfo.de/pkv/pkv-anbieter/vigo-krankenversicherung-vvag/
3 vigo Krankenversicherung VVaG
Aktualisierungsgrund: Die Unternehmenskennzahlen stammen ausdrücklich aus dem Geschäftsjahr 2015; der Vorstand ist mit „Stand 2016“ angegeben. Kennzahlen, Organmitglieder, Kontakt und Leistungsprofil anhand aktueller Unternehmensquellen erneuern.
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krankenkasseninfo.de/ratgeber/61900/krankenversicherung-bei-arbeitslosigkeit.html
4 Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
Aktualisierungsgrund: Der Artikel nennt eine Rahmenfrist von zwei Jahren für den ALG-I-Anspruch, obwohl heute grundsätzlich die letzten 30 Monate maßgeblich sind. Außerdem enthält er die pauschale Aussage, Kinder in einer Bürgergeld-Bedarfsgemeinschaft seien nur bis 14 familienversichert; das sollte fachlich korrigiert und sauber nach Versicherungsstatus differenziert werden.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/notfalldienst
5 Notfalldienst (Ärztlicher Bereitschaftsdienst)
Aktualisierungsgrund: Die pauschale Aussage, der Rettungsdienst müsse „laut geltender Regelung innerhalb von 15 Minuten“ eintreffen, ist bundesweit so nicht belastbar, da Hilfsfristen landesrechtlich geregelt sind. Zudem sind mehrere sichtbare Tippfehler vorhanden („veranlasst“, „lebensbedrohlich“, „Regionen“).
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krankenkasseninfo.de/pkv/pkv-anbieter/ukv-union-krankenversicherung-ag/
1 UKV Union Krankenversicherung AG
Die Unternehmenskennzahlen stammen aus 2015, der Vorstand trägt „Stand 2016“ und der einzige Testbericht ist von 2016. Kennzahlen, Vorstand, GKV-Kooperation und Testberichte aktualisieren oder nicht mehr belastbare Angaben entfernen. SISTRIX: Chance für „union krankenversicherung“, Position 17.
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krankenkasseninfo.de/pkv/pkv-anbieter/hansemerkur-krankenversicherung-ag/
2 HanseMerkur Krankenversicherung AG
Kennzahlen und Versichertenzahlen stammen aus 2015, der Vorstand aus 2016 und sämtliche Tests aus 2015/2016. Zusätzlich enthält die Seite Fehler wie „seit 20014“, „wurden kamen“ und eine fehlende Klammer.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/elektronische-gesundheitskarte
3 Elektronische Gesundheitskarte
Mehrere Aussagen sind veraltet oder fehlerhaft: Medizinische Inhalte werden überwiegend der eGK zugeschrieben, obwohl sie heute in Anwendungen der Telematikinfrastruktur bzw. ePA liegen. Außerdem stehen dort „zukünftig“, „eKG“, „Übertragungsstandart“ und die möglicherweise veraltete 5-Euro-Ersatzgebühr. Inhalt fachlich neu strukturieren.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/mutterschaftsgeld
4 Mutterschaftsgeld
Der öffentlich erfasste Inhalt ist etwa 1,2 Jahre alt und zeigt noch die Navigation „günstigste Krankenkasse 2025“ sowie den nicht mehr existierenden Bonusrechner. Die Aussage zu geringfügig Beschäftigten verwendet zudem die alte Schwelle von 390 Euro. Anspruch, Sonderfälle und zuständige Behörde prüfen und sprachlich korrigieren.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/bundesknappschaft
5 Bundesknappschaft
Die Seite bezeichnet Minijobs noch als „450-Euro-Jobs“. Diese Grenze ist überholt. Außerdem Tippfehler bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die heutige Rolle der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und Minijob-Zentrale aktualisieren. SISTRIX: Chance für „Knappschaft Bahn See“, Position 56.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/sv-net
1 sv.net
Die Seite beschreibt sv.net als aktuell verfügbare Anwendung inklusive sv.net/standard und sv.net/comfort. sv.net wurde jedoch durch das SV-Meldeportal abgelöst. Der Beitrag sollte vollständig auf das Nachfolgeprodukt umgestellt werden. Zusätzlich stehen im Text Tippfehler wie „SV-Meldunngen“, „ersertzt“ und „sn.net“.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/mindestbeitrag
2 Mindestbeitrag
Die Rechenbeispiele sind widersprüchlich: Als „Mindestbeitrag“ werden 47,54 bzw. 51,15 Euro genannt, direkt danach aber Arbeitnehmeranteile von 52,16 bzw. 55,48 Euro. Zudem bezeichnet Beispiel 2 die Mindestbemessung als 2025, obwohl derselbe Wert zuvor für 2026 genannt wird. Zahlen und Rechenweg prüfen.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/sozialversicherungsnummer
3 Sozialversicherungsnummer
Der Text widerspricht sich zur Vergabe: Einerseits soll die Nummer beim ersten Beschäftigungsverhältnis entstehen, andererseits seit 2005 bereits bei Geburt zugeteilt werden. Diese Aussagen anhand einer Primärquelle der Deutschen Rentenversicherung prüfen und eindeutig formulieren. SISTRIX zeigt Potenzial für „wo finde ich meine Sozialversicherungsnummer“.
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krankenkasseninfo.de/pkv/pkv-anbieter/concordia-krankenversicherungs-ag/
4 Concordia Krankenversicherungs-AG
Die Daten und Fakten stammen aus 2015, der Vorstand trägt „Stand 2016“. Kennzahlen, Vorstand und bestehende GKV-Kooperation aktualisieren oder nicht mehr belastbare Zahlen entfernen.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/private-krankenversicherung
5 Private Krankenversicherung
Die Zugangsvoraussetzungen sind zu pauschal: Personen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze werden ohne weitere Bedingungen als PKV-zugangsberechtigt genannt. Außerdem fehlt der konkrete 2026-Wert der Jahresarbeitsentgeltgrenze und der Text enthält Tippfehler wie „beispeilsweise“ und „Versicherungsprämie n“.
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krankenkasseninfo.de/pkv/pkv-anbieter/dkv-deutsche-krankenversicherung-ag/
1 DKV Deutsche Krankenversicherung AG
3× offenKennzahlen, Vorstand und Testberichte stammen überwiegend aus 2015/2016.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/bundesagentur-fuer-arbeit
2 Bundesagentur für Arbeit
3× offenVeraltete 2025-Ausgabe sichtbar; Mitarbeiterzahl und Organisation prüfen; mehrere Tippfehler. Laut SISTRIX besonders großes Potenzial: Position 12, Gain 100.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/beitragsbemessungsgrenze
3 Beitragsbemessungsgrenze
3× offenDas Rechenbeispiel nennt 2,5 % Zusatzbeitrag, weist aber widersprüchlich 16,3 % aus. Außerdem mehrere Rechtschreibfehler.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/gesundheitsminister
4 Gesundheitsminister
3× offenStatus und Zeitformen zu Nina Warken sind widersprüchlich; zahlreiche Rechtschreibfehler korrigieren.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/elektronische-patientenakte
5 Elektronische Patientenakte
3× offenePA-Rollout sowie aktuelle Opt-out- und Nutzungsregeln ergänzen.
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krankenkasseninfo.de/pkv/pkv-anbieter/dkv-deutsche-krankenversicherung-ag/
1 DKV Deutsche Krankenversicherung AG
3× offenKennzahlen, Vorstand und Testberichte stammen überwiegend aus 2015/2016.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/bundesagentur-fuer-arbeit
2 Bundesagentur für Arbeit
3× offenVeraltete 2025-Ausgabe sichtbar; Mitarbeiterzahl und Organisation prüfen; mehrere Tippfehler. SISTRIX: Position 12, Gain 100.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/beitragsbemessungsgrenze
3 Beitragsbemessungsgrenze
3× offenDas Rechenbeispiel nennt 2,5 % Zusatzbeitrag, weist aber widersprüchlich 16,3 % aus. Außerdem mehrere Rechtschreibfehler.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/gesundheitsminister
4 Gesundheitsminister
3× offenStatus und Zeitformen zu Nina Warken sind widersprüchlich; zahlreiche Rechtschreibfehler korrigieren.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/elektronische-patientenakte
5 Elektronische Patientenakte
3× offenePA-Rollout sowie aktuelle Opt-out- und Nutzungsregeln ergänzen.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/pflegegrad-2
6 Pflegegrad 2
2× offenAktuelle Leistungsbeträge und Voraussetzungen prüfen; öffentlich erfasster Inhalt rund 1,3 Jahre alt.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/heilpraktiker
7 Heilpraktiker
2× offenAktuelle Rechtslage sowie GKV-Erstattung und Satzungsleistungen prüfen.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/who-weltgesundheitsorganisation
8 WHO – Weltgesundheitsorganisation
2× offenDie öffentliche Inhaltsprüfung liefert einen Fehler. Erreichbarkeit sowie Angaben zu Organisation und Leitung prüfen.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/sgb-v
9 SGB V
2× offenNach jüngsten GKV-Gesetzesänderungen fachlich prüfen und ein Aktualisierungsdatum ergänzen.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/bundessozialgericht
10 Bundessozialgericht
2× offenInstitutionelle Angaben und aktuelle GKV-relevante Aufgaben beziehungsweise Verfahren prüfen.
Bitte antworte im Codex-Task mit „erledigt“ plus URL oder Seitennummer, sobald eine Seite aktualisiert wurde.
Viele Grüße Codex
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krankenkasseninfo.de/pkv/pkv-anbieter/dkv-deutsche-krankenversicherung-ag/
1 DKV Deutsche Krankenversicherung AG
3× offenKennzahlen, Vorstand und Testberichte stammen überwiegend aus 2015/2016.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/bundesagentur-fuer-arbeit
2 Bundesagentur für Arbeit
3× offenVeraltete 2025-Ausgabe sichtbar; Mitarbeiterzahl und Organisation prüfen; mehrere Tippfehler. Größtes SISTRIX-Potenzial der Auswahl: Gain 100, Position 12.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/beitragsbemessungsgrenze
3 Beitragsbemessungsgrenze
3× offenDas Rechenbeispiel nennt 2,5 % Zusatzbeitrag, weist aber widersprüchlich 16,3 % aus. Außerdem mehrere Rechtschreibfehler.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/gesundheitsminister
4 Gesundheitsminister
3× offenStatus und Zeitformen zu Nina Warken sind widersprüchlich; zahlreiche Rechtschreibfehler korrigieren.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/elektronische-patientenakte
5 Elektronische Patientenakte
3× offenePA-Rollout sowie aktuelle Opt-out- und Nutzungsregeln ergänzen; öffentlich erfasster Inhalt mindestens sechs Monate alt.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/pflegegrad-2
6 Pflegegrad 2
2× offenAktuelle Leistungsbeträge und Voraussetzungen prüfen; öffentlich erfasster Inhalt rund 1,3 Jahre alt.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/heilpraktiker
7 Heilpraktiker
2× offenAktuelle Rechtslage sowie GKV-Erstattung und Satzungsleistungen prüfen.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/who-weltgesundheitsorganisation
8 WHO – Weltgesundheitsorganisation
2× offenDie öffentliche Inhaltsprüfung liefert einen Fehler. Erreichbarkeit sowie Angaben zu Organisation und Leitung prüfen.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/sgb-v
9 SGB V
2× offenNach den jüngsten GKV-Gesetzesänderungen fachlich prüfen und ein Aktualisierungsdatum ergänzen.
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krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/bundessozialgericht
10 Bundessozialgericht
2× offenInstitutionelle Angaben und aktuelle GKV-relevante Aufgaben bzw. Verfahren prüfen.